+90(224) 243 12 30   /   +90(224) 243 13 18 (Fax)
info@cemtas.com.tr
Çelik Makina Sanayi ve Ticaret A.Ş.
TR EN DE
DOWNLOADS
STAHL GEWICHTSBERECHNUNG
Startseite     Investor Komminikationen     Politiken     Gewinnausschüttungspolitik
Çemtaş Çelik Makina Sanayi Ve Ticaret A G, Die Gewinnausschüttungspolitik wurde im Rahmen der Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuchs, des Kapitalmarktgesetzes, des Dividendenkommuniqués des Kapitalmarktausschusses und Gemäß den Bestimmungen unserer Satzung

Es bestehen keine Privilegien hinsichtlich der Beteiligung am Unternehmensgewinn und der Ausschüttung von Dividenden.

Unser Unternehmen schüttet Gewinne im Rahmen der Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuchs, der Kapitalmarktgesetzgebung, der Steuergesetzgebung und anderer relevanter Gesetze sowie der Satzung zur Gewinnverteilung aus.

Bei der Ermittlung der Gewinnverteilung kann, sofern die einschlägigen Vorschriften und finanziellen Möglichkeiten dies zulassen, unter Berücksichtigung unserer langfristigen Unternehmensstrategie, Investitions- und Finanzierungspolitik, Rentabilität und Liquiditätssituation der im Rahmen der Kapitalmarktvorschriften ermittelte ausschüttungsfähige Nettoperiodengewinn berücksichtigt werden, hervorgehend aus unseren rechtlichen Unterlagen wird der Höchstsatz je nach Beschluss der Generalversammlung an unsere Aktionäre ausgeschüttet in Form von Bargeld und/oder Gratisaktien.

Vorausgesetzt, dass die Gewinnausschüttung spätestens mit dem Ende des Rechnungszeitraums beginnt, in dem die Generalversammlung stattfindet, für die der Verteilungsbeschluss gefasst wird, soll sie spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Generalversammlung erfolgen. und der Zeitpunkt der Gewinnausschüttung wird von der Generalversammlung festgelegt. Dividenden können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in gleichen oder unterschiedlichen Raten ausgezahlt werden, sofern der Beschluss in der Generalversammlung gefasst wird.

Ab dem Ausschüttungstag wird die Dividende gleichmäßig auf alle bestehenden Aktien im Verhältnis ihrer Anteile ausgeschüttet, unabhängig vom Ausgabe- und Erwerbsdatum

Der Vorstand ist verpflichtet, alle örtlichen, zeitlichen und formalen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Jahresgewinn im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schnellstmöglich an die Aktionäre ausgeschüttet wird.