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Çelik Makina Sanayi ve Ticaret A.Ş.
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Anlässlich der Vorstandssitzung vom 23. März 2023 mit der Nummer 2023/17;
In Übereinstimmung mit dem Kapitalmarktausschuss institutionell Administration Benachrichtigung (II-17.1); Es wurde beschlossen, Cevdet ERKANLI, unabhängiger Vorstandsmitglied, zum Vorsitzenden des Risikofrüherkennungsausschusses und Nalan ERKARAKAŞ, unabhängiges Vorstandsmitglied, zum Mitglied des Risikofrüherkennungsausschusses zu wählen

AUSSCHUSS FÜR FRÜHZEITIGE ERKENNUNG VON RISIKEN
Cevdet ERKANLI
Vorsitzender
Unabhängiger Vorstandsmitglied
Nalan ERKARAKAŞ
Mitglied
Unabhängiger Vorstandsmitglied


ZWECK
Der Zweck dieser Verordnung besteht darin, die Pflichten und Arbeitsgrundsätze des isikofrüherkennungsausschusses festzulegen, um seine Pflichten und Verantwortlichkeiten des Vorstands von Çemtaş Çelik Makina Sanayi ve Ticaret A G im Einklang mit der Kapitalmarktgesetzgebung auf gesunde Weise zu erfüllen.

Der Zweck des Ausschusses zur Früherkennung von Risiken; Im Rahmen dieser Regelung und der gesetzlichen Ausführungen, ist es dem Vorstand die frühzeitige Erkennung von Risiken, die den Bestand, die Entwicklung und den Fortbestand des Unternehmens gefährden können zu erkennen und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der erkannten Risiken dem Vorstand zu berichten.

AUTORITÄT UND ANWENDUNGSBEREICH
  • Alle Arten von Ressourcen und Unterstützung, die der Ausschuss zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, werden vom Vorstand bereitgestellt. Der Ausschuss kann bei Bedarf jeden Firmenleiter zu seinen Sitzungen einladen und deren Meinung einholen.
  • Bei Bedarf wird der Ausschuss bei seiner Tätigkeit von unabhängigen Experten beraten. Die Kosten für die vom Ausschuss benötigten Beratungsleistungen werden von der Gesellschaft übernommen.
  • Die Mitglieder des Ausschusses werden jedes Jahr auf der ersten Vorstandssitzung nach der Generalversammlung der Aktionäre neu bestimmt.
  • Der Ausschuss prüft und bewertet die Angemessenheit dieser internen Richtlinie und legt dem Vorstand die entsprechenden Änderungsvorschläge zur Genehmigung vor.
  • Der Ausschuss beurteilt in seinem zweimonatlichen Bericht an den Vorstand die Risikosituation, weist auf etwaige Gefahren hin und stellt Abhilfemaßnahmen vor. Der Bericht wird auch an den Abschlussprüfer übermittelt.

STRUKTUR DES AUSSCHUSSES
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder besteht aus Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft. Besteht der Ausschuss aus zwei Mitgliedern, sind beide Mitglieder und hat es mehr als zwei Mitglieder, handelt es sich bei der Mehrheit der Mitglieder um nicht geschäftsführende Vorstandsmitglieder. CEO und Geschäftsführer können nicht am Ausschüssen teilnehmen. Der Vorsitzende des Ausschusses wird von unabhängigen Vorstandsmitgliedern gewählt

AUSSCHUSSSITZUNGEN
Die Sitzungen des Ausschusses finden im Einklang mit den Sitzungen des Vorstands im Rahmen des türkischen Handelsgesetzbuchs und der Gesetzgebung des Kapitalmarktausschusses statt, um sicherzustellen, dass der Ausschuss seine Aufgaben effektiv erfüllen kann. Der Ausschuss kann jedoch so oft zusammentreten, wie es für die Wirksamkeit seiner Arbeit erforderlich ist.

Der Ausschuss kann auf Antrag des Ausschussvorsitzenden oder eines Ausschussmitglieds zu einer Sitzung einberufen werden. Ausschusssitzungen finden auf der Grundlage der Tagesordnung statt, die vom geschäftsführenden Sekretariat des Unternehmens verteilt wird. Beschlüsse der Ausschusssitzungen werden vom Sekretariat schriftlich festgehalten und archiviert. In diesem Zusammenhang wird dem Vorstand nach jeder Sitzung ein schriftlicher Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses samt Zusammenfassung vorgelegt. Das Sitzungsprotokoll wird im Sekretariat aufbewahrt. Der Ausschuss kann auch per Telefonkonferenz oder auf anderem Wege zusammentreten.

Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder.

Der Ausschuss nimmt jährlich eine Beurteilung seiner Ziele, Aufgaben und Leistungen vor und berichtet die Ergebnisse dieser Beurteilung an den Vorstand.

PFLICHTEN UND VERANTWORTUNGEN

Ausschuss :
  • Im Einklang mit dem vom Vorstand festgelegten Risikoverhältnis und den Meinungen des Vorstands;
  • Identifizierung aller Risiken, Wahrscheinlichkeiten und Auswirkungen, die den Bestand, die Entwicklung und den Fortbestand des Unternehmens gefährden können,
  • Risikomessmodelle und Risikomanagementsysteme etablieren und deren Wirksamkeit mindestens einmal jährlich überprüfen,
  • Information des Vorstands und Abgabe notwendiger Warnungen bezüglich der Messung und Überwachung von Risiken und der Verwendung von Risikofaktoren in Entscheidungsprozessen,
  • Es erfüllt seine Pflicht, dem Vorstand Empfehlungen zur Verbesserung der Risikomanagementpraktiken und -modelle zu unterbreiten.
  • Es führt die notwendigen Studien durch zur Annahme und Umsetzung von Risikomanagementrichtlinien und -praktiken durch alle Unternehmenseinheiten und Mitarbeiter.
  • Der Ausschuss tritt bei Bedarf zusammen und das Sitzungsprotokoll wird schriftlich festgehalten. Die Sitzungsergebnisse werden dem Vorstand als Bericht vorgelegt. Sitzungen können auch mit technischen Mitteln abgehalten werden, wenn die Ausschussmitglieder nicht zusammenkommen können.

ÄNDERUNGEN IN INTERNEN RICHTLINIEN
Änderungsvorschläge zu dieser Richtlinie werden dem Vorstand vom Ausschuss vorgelegt. Die ausgearbeiteten Anträge werden in der ersten Sitzung des Vorstanda auf die Tagesordnung gesetzt.

DURCHSETZUNG
Dieses Reglement sowie Änderungen und Aktualisierungen des Reglements treten mit Beschluss des Vorstandes in Kraft.