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Anlässlich der Vorstandssitzung vom 23. März 2023 mit der Nummer 2023/17;
In Übereinstimmung mit dem Kapitalmarktausschuss institutionell Administration Benachrichtigung (II-17.1); Wurde es beschlossen, Nalan ERKARAKAŞ, unabhängiges Vorstandsmitglied, zum Vorsitzenden des Corporate Führungsausschusses und Herrn Cevdet ERKANLI, unabhängiges Vorstandsmitglied, zum Mitglied des Corporate Führungsausschusses sowie Herrn Mehmet Fikret PAMUK zu ernennen , Leiter der Investor Relations-Abteilung, zum „Corporate Führungsausschusses Ausschussmitglied“. Zu ernennen

CORPORATE FÜHRUNGSAUSSCHUSS
Nalan ERKARAKAŞ
Vorsitzende
Unabhängiges Vorstand Mitglied
Cevdet ERKANLI
Mitglied
Unabhängiges Vorstand Mitglied
Mehmet Fikret PAMUK
Mitglied
Leiter der Abteilung Investor Relations


ZWECK UND UMFANG

Artikel - 1
Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, die Pflichten und Arbeitsprinzipien des Corporate-Managemenausschusse festzulegen, der vom Vorstand der Çemtaş A G gemäß der Kapitalmarktgesetzgebung zu bilden ist, um seine Pflichten und Verantwortlichkeiten auf gesunde Weise zu erfüllen.

Im Rahmen dieser Verordnung und der gesetzlichen Bestimmungen überwacht der Ausschuss die Einhaltung der Corporate-Managemens-Grundsätze durch die Gesellschaft und unterbreitet dem Vorstand bei Bedarf Vorschläge zu Verbesserungsstudien

Der Ausschuss nimmt auch die in den Corporate-Managemenausschuss-Grundsätzen festgelegten Aufgaben des Nominierungsausschusses und des Lohnausschusses wahr.

STRUKTUR DES AUSSCHUSSES

Artikel - 2
Der Ausschuss besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder gewählt werden. Besteht der Ausschuss aus zwei Mitgliedern, so sind beide; Besteht er aus mehr als zwei Mitgliedern, handelt es sich bei der Mehrheit der Mitglieder um nichtgeschäftsführende Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende des Ausschusses wird aus dem Kreis der unabhängigen Vorstandsmitglieder gewählt. Der Leiter der Investor-Relations-Abteilung ist zum Mitglied des Corporate-Führungsausschusses zu ernennen.

PFLICHTEN UND VERANTWORTUNGEN

Artikel - 3
Der Ausschuss tagt mindestens einmal im Jahr. Sitzungsprotokolle werden schriftlich aufbewahrt. Der Ausschuss legt dem Vorstand seine etwaigen Anregungen und Erkenntnisse in Form eines Berichts vor. Die endgültige Entscheidung und Verantwortung gehört dem Vorstand.

AUSSCHUSS;
  • Es stellt fest, ob die Corporate-Management-Grundsätze im Unternehmen angewendet werden, wenn nicht, warum dies der Fall ist und welche Interessenkonflikte entstehen, wenn diese Grundsätze nicht vollständig eingehalten werden, und unterbreitet dem Vorstand Vorschläge zur Verbesserung der Corporate-Management-Praktiken.
  • Es arbeitet in Abstimmung mit der Geschäftsleitung daran, dass die Grundsätze der Unternehmensführung für die Mitarbeiter des Unternehmens besser verständlich sind, und liegt diese dem Vorstand vor.
  • Es arbeitet daran, ein transparentes System für die Zuweisung, Bewertung und Schulung geeigneter Kandidaten für den Vorstand einzurichten und diesbezügliche Richtlinien und Strategien festzulegen.
  • Es beurteilt regelmäßig die Struktur und Effizienz des Vorstandes und unterbreitet dem Vorstand seine Vorschläge zu möglichen Änderungen in diesen Angelegenheiten.
  • Es bestimmt und überwacht die Ansätze, Grundsätze und Praktiken zur Leistungsbewertung und Karriereplanung des Vorstands und der Geschäftsleitung.
  • Es legt die Empfehlungen der Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten zu den Grundsätzen der Gehälter unter Berücksichtigung der langfristigen Ziele des Unternehmens fest.
  • Es Legt die Kriterien fest, die für die Entlohnung im Zusammenhang mit der Leistung des Unternehmens und der Vorstandsmitglieder herangezogen werden können.
  • Es unterbreitet dem Vorstand seine Vorschläge zur Gehälter der Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Kriterien.

Der Ausschuss kann die Meinung unabhängiger Sachverständiger einholen, die er für seine Tätigkeit als notwendig erachtet. In diesem Fall werden die Kosten für die Beratungsleistungen von der Gesellschaft übernommen

Die Führung und Archivierung der Sitzungsprotokolle des Ausschusses sowie die wirksame Information der Ausschussmitglieder erfolgt durch das Sekretariat des Verwaltungsrates.

DURCHSETZUNG UND AUSFÜHRUNG

Artikel - 4
Die interne Richtlinie „Aufgaben und Arbeitsgrundsätze“ des Unternehmensmanagementausschusses wurde auf der 28. Vorstandssitzung vom 18. November 2014 besprochen und genehmigt und trat am 18. November 2014 in Kraft und ersetzte die vorherige Richtlinie vom 22. März 2013 gemäß Artikel 18

Diese interne Anweisung und allfällige Änderungen werden vom Vorstand umgesetzt