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Çelik Makina Sanayi ve Ticaret A.Ş.
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Anlässlich der Vorstandssitzung vom 23. März 2023 mit der Nummer 2023/17;
In Übereinstimmung mit dem Kapitalmarktausschuss institutionell Administration Benachrichtigung (II-17.1); Es wurde beschlossen, Herrn Selahattin SERBEST, unabhängiger Vorstandsmitglied, zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Herrn Salim Can KARAŞIKLI, unabhängiger Vorstandsmitglied, zum Mitglied des Prüfungsausschusses zu wählen.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Selahattin SERBEST
Vorsitzender
Unabhängiger Vorstandsmitglied
Salim Can KARAŞIKLI
Mitglied
Unabhängiger Vorstandsmitglied


1 - ZWECK UND UMFANG :
Der Zweck dieser Verordnung besteht darin, die Pflichten und Arbeitsgrundsätze des Prüfungsausschusses festzulegen, um seine Pflichten und Verantwortlichkeiten des Vorstands von Çemtaş Çelik Makina Sanayi ve Ticaret A G im Einklang mit der Kapitalmarktgesetzgebung auf gesunde Weise zu erfüllen.

Der Ausschuss unterbreitet dem Vorstand Vorschläge zur ordnungsgemäßen Ausführung der finanziellen und operativen Aktivitäten des Unternehmens im Rahmen dieser Verordnung und der gesetzlichen Bestimmungen.

2 -STRUKTUR DES AUSSCHUSSES :
Der Ausschuss besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die aus dem unabhängigen Vorstandsmitglieder des Unternehmens gewählt werden

3 - PFLICHTEN UND VERANTWORTUNGEN :
Der Ausschuss handelt unter eigener Autorität und Verantwortung, gibt Empfehlungen an den Vorstand ab und erstellt bei Bedarf Berichte und legt diese dem Vorstand vor.

Die endgültige Entscheidung und Verantwortung gehört dem Vorstand.

Ausschuss :
  • Es überwacht den Betrieb und die Wirksamkeit des Buchhaltungssystems des Unternehmens, die Veröffentlichung von Finanzinformationen, die unabhängige Prüfung und das interne Kontrollsystem des Unternehmens.
  • Es wählt die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus, von der das Werk Dienstleistungen erhält, und legt sie dem Vorstand zur Genehmigung vor.
  • Beaufsichtigt die Arbeit der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Es prüft und schließt eingegangenen Beschwerden über das Buchhaltungs- und interne Kontrollsystem der Gesellschaft sowie das unabhängige Audit.
  • Es legt die Methoden und Kriterien fest, im Rahmen des Grundsatzes der Vertraulichkeit, für die Meldungen an die Mitarbeiter des Unternehmens bezüglich Buchhaltung und unabhängigen Prüfungen ausgewertet werden.
  • In Bezug auf die Eignung und Richtigkeit von Jahres- und Zwischenabschlüssen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen; holt es die Meinungen der verantwortlichen Leite und unabhängigen Wirtschaftsprüfer sowie anderer erforderlicher Einheiten ein und teilt sie dem Vorstand zusammen mit ihren eigenen Bewertungen schriftlich mit.
  • Bei der Beantragung eines Corporate-Management-Bewertung und eines Kreditbeurteilung erfolgt die Auswahl der betreffenden Institute, die Vorbereitung der Verträge und die Einleitung des Prozesses unter der Aufsicht des Ausschusses.

Es kann von der Beratung unabhängiger Experten zu den für seine Tätigkeit erforderlichen Fragen profitieren. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Beratungsleistungen werden von der Gesellschaft übernommen.

Der Ausschuss trifft sich wenigstens viermal im Jahr, mindestens alle drei Monate, und berichtet dem Vorstand über die Sitzungsergebnisse.

Der Ausschuss informiert den Vorstand unverzüglich schriftlich über seine Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Feststellungen und Vorschläge.

Die Führung und Archivierung der Sitzungsprotokolle des Ausschusses sowie die wirksame Information der Ausschussmitglieder erfolgt durch das Sekretariat des Verwaltungsrates.

4 - DURCHSETZUNG :
Diese Regelung bezüglich der Aufgaben und Arbeitsgrundsätze des Prüfungsausschusses wurde mit Beschluss des Vorstandes vom 06.04.2012 mit Artikel 17 angenommen und trat in Kraft.

Diese Regelung und vorzunehmende Änderungen werden vom Vorstand vorgenommen.